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Teilnahmebedingungen Bad Füssinger Gartenfest

 

Anmeldung: Das Anmeldeformular auf unserer Internetseite ist vollständig und richtig auszufüllen.

Diese Anmeldung ist rechtsverbindlich und ein unwiderruflicher Auftrag. Wir bitten Sie um verständnis dass eine Rückerstattung von gebuchten kontingenten egal aus welchen Gründen nicht möglich ist.

Über die Zulassung zur Veranstaltung entscheidet nur der Veranstalter.

Die Anmeldung ist grundsätzlich unwiderruflich. Ein nicht erscheinen auf der Veranstaltung befreit nicht von der Bezahlung sofern der Aussteller die Anmeldung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert. Für spätere Stornierungen müssen Sie 100% Stornogebühr bezahlen.

Zahlungsbedingungen: Die Standmiete ist spätestens 2 Wochen nach Rechnungserhalt zu zahlen, Hierzu erhalten Sie von uns 1-3 Tage mach Anmeldung die Rechnung per E-Mail, in Einzelfällen per Post. Fall die Standmiete nicht bald genug überwiesen wird oder nur zum teil, wird Ihre Standfläche neu vergeben und wir treten von unserem Vertrag mit Ihnen zurück.

Nichtabhaltung: Umstände, die eine planmäßige Abhaltung unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter/Vermieter die Veranstaltung abzusagen, wobei Schadensersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen sind.

Betrieb der Stände: Der Stand muss während den gesamten Öffnungszeiten besetzt sein. Die Beschaffung und Einhaltung von gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen ist Angelegenheit des Ausstellers. Der Standplatz darf vor dem bekannt gegebenen Ende der Veranstaltung nicht ganz oder teilweise geräumt werden. Bei Nichteinhaltung berechnen wir 100Euro als Vertragsstrafe. Für Schäden und Verluste bei und auf der Ausstellungsfläche ist ausschließlich der Aussteller haftbar.

Filmen und Fotografieren: Dem Veranstalter wird das Recht eingeräumt, im Ausstellungsgelände zu fotografieren und zu filmen und für seine oder allgemeine Veröffentlichungen zu verwenden. Der Aussteller verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus dem Urheberrecht.

Werbung: Werbung am Stand für Ihren Betrieb ist grundsätzlich erlaubt, Allerdings muss Werbung für andere Veranstaltungen mit den Veranstaltern abgesprochen und genehmigt werden.

Parkplätze: Fahrzeuge, Anhänger etc. müssen bis eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn aus dem Veranstaltungsgelände entfernt werden. Parken ist nur an den dafür vorgesehenen Ausstellerparkplätzen erlaubt. Jeder Aussteller bekommt von uns 1 Parkausweis der dazu berechtigt in diesen Flächen zu stehen, in wenigen Einzelfällen und mit begründung können wir 2 Parkausweise vergeben.

Befahren des Geländes: Kleine Anlieferungen können vor Veranstaltungsbeginn noch erledigt werden, Allerdings gilt auch hier, dass dies nur bis 1 Stunde vor beginn möglich ist. Das Befahren der Rasenflächen ist nur in trockenem Zustand genehmigt.

Ergänzungen: Der Aussteller verpflichtet sich zur Beachtung und Befolgung aller gesetzlichen Vorschriften. Dem Veranstalter steht über die gesamte Veranstaltung das Hausrecht zu. Seinen Anordnungen und denen der bevollmächtigten Organe ist unverzüglich Folge zu leisten.

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