
Marktverordnung Bad Füssinger Gartenfest
1.Die Stände können am Donnerstag, 03.06.2027 zwischen 12 und 19 Uhr und am Freitag, 04.06.2027 ab 8 Uhr bis spätestens 12 Uhr bezogen werden. Alle Fahrzeuge haben das Gelände bis spätestens 12:15Uhr zu verlassen.
2.Der Aufbau und der Abbau MUSS Zeitlich mit den Veranstaltern abgeklärt werden.
3.Das befahren der Veranstaltungsfläche ist nur mit Absprache der Veranstalter erlaubt.
4.Jeder Standbetreiber ist für seine Müllentsorgung selber verantwortlich.
5.Gebuchte Verkaufshütten/flächen sind am Sonntag Abend so sauber zu verlassen wie Sie von uns beim Aufbau übergeben wurden.
6.Alle Marktstände müssen zu unseren Öffnungszeiten ( Fr+Sa 11:00 – 19:00Uhr und So 11:00 – 17:00Uhr) besetzt sein.
7.Aussteller die Strom gebucht haben, haben eigene Verlängerungskabel mitzubringen.
8.Bohren bzw. Schrauben und Nägel einschlagen in unseren Verkaufshütten ist verboten.
Reißnägel, Tesa usw. sind kein Problem, allerdings sind diese Vollständig bei Abbau zu entfernen.
9.Ausschank von Getränken und das Verkaufen von Speisen sind nicht gestattet.
Außnahmen sind Aussteller unseres Gastrobereichs.
10.Musik, Radio usw. an Verkaufsständen ist nicht erlaubt.
11.Bei vorzeitigem verlassen der Veranstaltung, egal aus welchen Gründen wird ein Schadensersatz von 100Euro gefordert, da dies das Veranstaltungsbild stört.
12.Der Standbetreiber MUSS seinen Stand um 19:00Uhr schließen. Außnahme ist am Sonntag da erfolgt der Abbau um 17:00Uhr
13.Die Standbetreiber dürfen ihre Standfläche weder untervermieten oder Dritten die Eröffnung eines weiteren Verkaufsstandes auf ihrer Fläche gestatten.
14.Jeder Standbetreiber ist verpflichtet, bei der Anmeldung sämtliche zum Verkauf vorgesehenen Produkte anzugeben, der Verkauf nicht angemeldeter oder nicht mit dem Veranstalter abgesprochener Produkte kann zum Ausschluss der Veranstaltung führen